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   VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830   

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VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830 (https://dejure.org/2023,34765)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830 (https://dejure.org/2023,34765)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. August 2023 - AN 16 K 22.01830 (https://dejure.org/2023,34765)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    SG § 67 Abs. 5; VwVfG § 40; VwGO § 114; VwGO § 121
    Heranziehung zu weiteren Dienstleistungen für die Bundeswehr, ernstliche Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr, Ermessensausübung, Rd § 67 Abs. 5 SG, Zwischenfeststellungsklage, Rechtskrafterstreckung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 03.02.2021 - 2 C 29.20

    Klagebefugnis gegen Zurückstellung von Dienstleistungen

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830
    Auf die Revision des Klägers hin hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurück (vgl. U.v. 3.2.2021 - 2 C 29.20 - juris).

    Die Kammer stelle allerdings auf Grund der für sie bindenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 3. Februar 2021 (2 C 29.20, Rn. 26) fest, dass die Beklagte bei ihrer Entscheidung vom 13. Juni 2018 ermessensfehlerhaft gehandelt habe, so dass diese Entscheidung aufzuheben gewesen sei.

    Maßgeblich ist, wie ein vernünftiger Betrachter die Heranziehung des betreffenden Leistungspflichtigen zu Dienstleistungen im Hinblick auf das Ansehen der Bundeswehr bewerten würde (vgl. BVerwG, U.v. 3.2.2021 - 2 C 29.20 - juris Rn. 22 f.).

    Im vorliegenden Fall wies das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass es das Bestreben der Beklagten sein könne, auf der Grundlage von § 67 Abs. 5 SG solche Personen von Dienstleistungen für die Bundeswehr auszuschließen, die sich gegenüber Außenstehenden besonders guter Beziehungen zum Bundesministerium der Verteidigung berühmen und damit im Interesse ihres eigenen wirtschaftlichen Vorteils einen sachlich unzutreffenden Eindruck erwecken oder gar gegen Geheimhaltungsvorschriften verstoßen würden (vgl. BVerwG, U.v. 3.2.2021 - 2 C 29.20 - juris Rn. 24).

    Ihr wird sowohl ein Entschließungsermessen, d.h. die Entscheidung darüber, ob der Soldat überhaupt zurückgestellt werden soll, als auch ein Auswahlermessen hinsichtlich der Dauer der Rückstellung des Soldaten eingeräumt (zu Letzterem vgl. BVerwG, U.v. 3.2.2021 - 2 C 29.20 - juris Rn. 26; Metzger in: Eichen/Metzger/Sohm, Soldatengesetz, 4. Aufl. 2021, § 67 Zurückstellung von Dienstleistungen Rn. 2, 8; zur Differenzierung zwischen Erschließungs- und Auswahlermessen, vgl. Prof. Dr. Arne Pautsch in: Pautsch/Hoffmann, VwVfG, § 40 Ermessen - juris Rn. 5).

    Im obiter dictum des Urteils vom 3.2.2021 - 2 C 29.20, in dem sich das Bundesverwaltungsgericht in Rn. 26 - soweit ersichtlich - erstmals zu dem Ermessensmaßstab des § 67 Abs. 5 2. Hs. 2. Alt. SG (oder dem gleichlautenden § 12 Abs. 5 Wehrpflichtgesetz - WPflG) äußert, führt das Bundesverwaltungsgericht aus:.

    Auf die zu § 55 Abs. 5 SG ergangene Rechtsprechung nimmt das Bundesverwaltungsgericht jedoch im Rahmen des § 67 Abs. 5 2. Hs. 2. Alt. SG nur insoweit Bezug, als es das Tatbestandsmerkmal der "ernstlichen Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr" als unbestimmten Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterworfen sieht ("Insoweit kann auf die vergleichbare Vorschrift des § 55 Abs. 5 SG verwiesen werden", vgl. BVerwG, U.v. 3.2.2021 - 2 C 29.20 - juris Rn. 22).

    Auf die vorgenannte Rechtsprechung nimmt das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen des § 67 Abs. 5 2. Hs. 2. Alt. SG nicht Bezug, sondern grenzt sich mit der Begründung davon ab, der Grundgedanke der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Entscheidung über die Heranziehung zum Wehrdienst allein dem öffentlichen Interesse an einer optimalen Deckung des Personalbedarfs der Bundeswehr diene und nicht zugleich auch den privaten Interessen der Betroffenen, sei nicht maßgeblich, wenn die konkrete Maßnahme der Bundeswehr, wie hier, ihre Grundlage gerade in dem persönlichen Verhalten des Betroffenen habe und bereits die gesetzliche Grundlage - hier § 67 Abs. 5 SG - für diese Entscheidung Umstände voraussetze, die in der Person des betreffenden Dienstpflichtigen liegen (vgl. BVerwG, U.v. 3.2.2021 - 2 C 29.20 - juris Rn. 13, 16).

    So trennt das Bundesverwaltungsgericht gerade in der im vorliegenden Fall ergangenen Rechtsprechung (U.v. 3.2.2021 - 2 C 29.20 - juris Rn. 26) die Tatbestandsebene des § 67 Abs. 5 2. Hs. 2. Alt. SG eindeutig von der Ebene des Ermessens ("Ist festgestellt, dass das Merkmal der ernstlichen Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr [...] erfüllt ist, ist zu beachten, dass § 67 Abs. 5 SG der zuständigen Behörde Ermessen eröffnet [...]") und sieht neben der Subsumtion des Tatbestandes des § 67 Abs. 5 2. Hs. 2. Alt. SG eine eigenständige Ermessensausübung mit Verhältnismäßigkeitsprüfung vor.

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhindert die Rechtskraft eines Urteils in erster Linie, dass ein Streitgegenstand, über den bereits rechtskräftig entschieden worden ist, in einem weiteren Verfahren zwischen denselben Beteiligten erneut sachlich überprüft wird (vgl. BVerwG, U.v. 10.5.1994 - 9 C 501.93 - juris Rn. 9; U.v. 18.9.2001 - 1 C 4.01 - juris Rn. 13).

    Streitgegenstand ist der prozessuale Anspruch, der durch die erstrebte, im Klageantrag zum Ausdruck gebrachte Rechtsfolge sowie durch den Klagegrund, nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet ist (vgl. BVerwG, U.v. 10.5.1994 a.a.O. Rn. 9; B.v. 14.11.2007 - 8 B 81.07 - Rn. 5 jeweils m.w.N.).

    Hingegen erstreckt sich die Rechtskraft nicht auf die einzelnen Urteilselemente, also nicht auf die tatsächlichen Feststellungen, die Feststellung einzelner Tatbestandsmerkmale und sonstige Vorfragen oder Schlussfolgerungen, auch wenn diese für die Entscheidung tragend gewesen sind (vgl. BVerwG, U.v. 10.5.1994 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.; BVerwG, U.v. 31.8.2011 - 8 C 15.10 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhindert die Rechtskraft eines Urteils in erster Linie, dass ein Streitgegenstand, über den bereits rechtskräftig entschieden worden ist, in einem weiteren Verfahren zwischen denselben Beteiligten erneut sachlich überprüft wird (vgl. BVerwG, U.v. 10.5.1994 - 9 C 501.93 - juris Rn. 9; U.v. 18.9.2001 - 1 C 4.01 - juris Rn. 13).

    Die Entscheidung einer Vorfrage nimmt jedoch an der Rechtskraft nicht teil, sofern sie nicht Gegenstand einer besonderen Zwischenfeststellung ist (vgl. § 322 Abs. 1, § 256 Abs. 2 ZPO; BVerwG, U.v. 18.9.2001 - 1 C 4.01 - juris Rn. 15; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 121 VwGO Rn. 20, BVerwG, U.v. 31.8.2011 - 8 C 15.10 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830
    Hingegen erstreckt sich die Rechtskraft nicht auf die einzelnen Urteilselemente, also nicht auf die tatsächlichen Feststellungen, die Feststellung einzelner Tatbestandsmerkmale und sonstige Vorfragen oder Schlussfolgerungen, auch wenn diese für die Entscheidung tragend gewesen sind (vgl. BVerwG, U.v. 10.5.1994 a.a.O. Rn. 10 m.w.N.; BVerwG, U.v. 31.8.2011 - 8 C 15.10 - juris Rn. 20).

    Die Entscheidung einer Vorfrage nimmt jedoch an der Rechtskraft nicht teil, sofern sie nicht Gegenstand einer besonderen Zwischenfeststellung ist (vgl. § 322 Abs. 1, § 256 Abs. 2 ZPO; BVerwG, U.v. 18.9.2001 - 1 C 4.01 - juris Rn. 15; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 121 VwGO Rn. 20, BVerwG, U.v. 31.8.2011 - 8 C 15.10 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288

    Gewerberecht: Förderung des örtlichen Gewerbes durch sog. Einheimischenmodelle

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830
    Eine solche "extensive" Auslegung der Voraussetzungen der Zwischenfeststellungsklage ist unter Zurückstellung dogmatischer Bedenken aus prozessökonomischen Gründen jedenfalls dann zu rechtfertigen, wenn mit der Zwischenfeststellungsklage eine umfassende Streitbereinigung erreicht werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1998 - 1 B 94.3288 - juris Rn. 78 - 79).
  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 180.67

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Begriff der "ernstlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830
    Von Teilen der Rechtsprechung wird daraus gefolgert, dass das der zuständigen Behörde eingeräumte Ermessen ("kann entlassen werden") im Sinne einer sogenannten "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-) Fälle zu beschränken sei (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2020 - 6 ZB 20.342 - juris Rn. 16; U.v. 25.7.2001 - 3 B 96.1876 - juris Rn. 60 ff. unter Berufung auf BVerwG, U.v. 9.6.1971 - VIII C 180.67 - juris; BayVGH, B.v. 21.2.2020 - 6 CS 19.2403 - juris Rn. 18; B.v. 16.1.2023 - 6 CS 22.2380 - juris Rn. 24; OVG NRW, B.v. 20.1.2005 - 1 B 2009.04 - juris Rn. 36 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 19.10.2015 - 2 LB 25.14 - juris Rn. 42 f.; Sohm in: Eichen/Metzger/Sohm, Soldatengesetz, 4. Aufl. 2021, § 55 Entlassung Rn. 64; offengelassen vgl.: OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 25.10.2022 - 1 L 4.22 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830
    Auf dieser Grundlage haben sich in der Rechtsprechung Fallgruppen herausgebildet, bei denen eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung im Sinne des § 55 Abs. 5 SG regelmäßig anzunehmen ist (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1992 - 2 C 17.91 - Rn. 15; BVerwG, B.v. 28.1.2013 - 2 B 114.11 - juris Rn. 9; U.v. 28.7.2011 - 2 C 28.10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 23.14

    Begünstigung; Dienstunfähigkeit; früherer Berufssoldat; Heranziehung zur

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830
    Im Fall von Entscheidungen über die Heranziehung früherer Soldaten zu Dienstleistungen, die wie die Heranziehung zur Wehrdienstleistung allein dem öffentlichen Interesse an einer optimalen Personalbedarfsdeckung der Bundeswehr diene (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.2015 - 2 C 23.14 - juris Rn. 19 f.), sei der Überprüfungsmaßstab des Verwaltungsgerichts insofern modifiziert, als der Leistungspflichtige nur verlangen und - die Erfüllung der engen Voraussetzungen einer Klagebefugnis vorausgesetzt - gerichtlich nachprüfen lassen könne, dass die zuständige Behörde über seine Heranziehung oder Nichtheranziehung ohne die Absicht entscheidet, ihn in sachwidriger Weise zu benachteiligen.
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830
    Auf dieser Grundlage haben sich in der Rechtsprechung Fallgruppen herausgebildet, bei denen eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung im Sinne des § 55 Abs. 5 SG regelmäßig anzunehmen ist (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1992 - 2 C 17.91 - Rn. 15; BVerwG, B.v. 28.1.2013 - 2 B 114.11 - juris Rn. 9; U.v. 28.7.2011 - 2 C 28.10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 114.11

    Soldat; Dienstpflichtverletzung; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung;

    Auszug aus VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830
    Auf dieser Grundlage haben sich in der Rechtsprechung Fallgruppen herausgebildet, bei denen eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung im Sinne des § 55 Abs. 5 SG regelmäßig anzunehmen ist (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1992 - 2 C 17.91 - Rn. 15; BVerwG, B.v. 28.1.2013 - 2 B 114.11 - juris Rn. 9; U.v. 28.7.2011 - 2 C 28.10 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876

    Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen gelegentlichen

  • BVerwG, 22.12.2011 - 2 B 71.10

    Soldatenverhältnis; unterbliebene Einweisung in höhere Planstelle;

  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

  • VGH Bayern, 21.02.2020 - 6 CS 19.2403

    Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Drogenbesitzes

  • BVerwG, 22.01.2003 - 6 C 18.02

    Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Begründung; Einberufungsbescheid;

  • VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 20.342

    Nichtzulassung der Berufung, hier: fristlose Entlassung eines Soldaten wegen

  • BVerwG, 17.09.2003 - 6 C 4.03

    Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Einberufungsbescheid; Begründung;

  • BVerwG, 14.02.2011 - 7 B 49.10

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Beschwerdebefugnis für

  • BVerwG, 04.08.2017 - 6 B 34.17

    Heranziehung zu Dienstleistungen; einheitliches Wehrübungsrecht; Auswahlermessen

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 46.03

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessenausübung; Antrag; Belange der Bundeswehr;

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

  • VGH Bayern, 16.01.2023 - 6 CS 22.2380

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen fristlose Entlassung eines Soldaten

  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 54.15

    Teilzulassung der Revision; Streitgegenstand; Teilbarkeit des Streitgegenstandes;

  • BVerwG, 14.11.2007 - 8 B 81.07

    Rückgängigmachung von durch staatliche Stellen der DDR durchgeführten

  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

  • VG Minden, 18.01.2024 - 12 K 4889/21

    Zurückstellung von Dienstleistungen, unbestimmter Rechtsbegriff, Tätowierungen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 6 C 15.04 -, juris Rn. 20 f. m. w. N.; VG Ansbach, Urteil vom 11. August 2023 - AN 16 K 22.01830 -, juris Rn. 34; VG Münster, Urteil vom 17. Juni 2019 - 5 K 6567/17 -, juris Rn. 45; zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Prognose im Rahmen des § 55 Abs. 5 SG: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Oktober 2015 - 2 LB 25/14 - juris Rn. 32; OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 1 A 846/12 - juris Rn. 44; Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 6 CS 22.689 -, juris Rn. 9.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 2021 - 2 C 29.20 -, juris Rn. 23; VG Ansbach, Urteil vom 11. August 2023 - AN 16 K 22.01830 -, juris Rn. 32; VG Magdeburg, Urteil vom 23. Juni 2022 - 5 A 143/20 MD -, juris Rn. 52; VG Münster, Urteil vom 17. Juni 2019 - 5 K 6567/17 -, juris Rn. 50.

    vgl. die Ansehensgefährdung bejahend bei abgeschlossenen Sachverhalten im Rahmen des § 67 Abs. 5 SG: VG Ansbach, Urteil vom 11. August 2023 - AN 16 K 22.01830 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 23. Juni 2022 - 5 A 143/20 MD -, juris; VG Münster, Urteil vom 17. Juni 2019 - 5 K 6567/17 -, juris; sowie ebenso im Ansatz: BVerwG, Urteil vom 3. Februar 2021 - 2 C 29.20 -, juris.

    - so VG Magdeburg, Urteil vom 23. Juni 2022 - 5 A 143/20 MD -, juris Rn. 67; VG Münster, Urteil vom 17. Juni 2019 - 5 K 6567/17 -, juris Rn. 74 - 76; a. A.: VG Ansbach, Urteil vom 11. August 2023 - AN 16 K 22.01830 -, juris Rn. 41 - 59; ebenso im Rahmen des § 55 Abs. 5 SG für ein intendiertes Ermessen: OVG NRW, Urteil vom 29. August 2012 - 1 A 2084/07 -, juris Rn. 57, 143; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Oktober 2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 42 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Juli 2021 - 5 ME 81/21 -, juris Rn. 41; Bayrischer VGH, Beschluss vom 21. April 2020 - 6 ZB 20.342 -, juris Rn. 16; a. A.: Sohm in: Eichen/Metzger/Sohm, Soldatengesetz, 4. Aufl. 2021, § 55 Rn. 78 -, kann vorliegend auf sich beruhen.

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